Von LandwirtInnen, die mit Wasser planen (Teil III)
Finanzierung
Im ersten Teil dieser Serie haben wir Planungsprozesse für zwei Keyline-Wasserhaltegestaltungen beschrieben, im zweiten Teil die Umsetzung von Agroforstsystemen mit Wassergräben. Nun berichten wir von unseren Erfahrungen, die nötige Finanzierung hinzubekommen. Strukturen für einen nachhaltigen landwirtschaftlichen Wasserhaushalt ohne Bewässerung zu schaffen, kostet Geld, das nicht einfach aus den laufenden Einnahmen geholt werden kann. Auch Voraussetzungen aus rechtlichen Rahmenbedingungen gehören dazu.
Lukas, wie habt ihr euer Projekt finanziert?
Die Finanzierung unserer Wassergräben im Keyline-System und mit allem Drumrum in Meilen ob dem Zürichsee mittels Landschaftsqualitätsbeiträgen hat gut funktioniert. Auf das Thema der Wiesengräben kamen wir mit der Beratung der Quadra GmbH, welche im Auftrag des Naturnetz Pfannenstiel mit Landwirten arbeitet. «Vernässte Wiesengräben», so die offizielle Bezeichnung im Kanton Zürich, waren einst landschaftsprägende Elemente und wurden «häufig zum Zweck der Be- oder Entwässerung angelegt» (Zitat aus offiziellem Dokument). Mit der Förderung durch die Landschaftsqualitätsbeiträge sollen diese wieder instand gestellt werden. Vor unserem Bauernhaus fliesst der Aebletenbach durch, ein künstlich schnurgerade angelegtes öffentliches Gewässer, also praktisch so ein «vernässter Wiesengraben». Trotzdem stand unsere arrondierte Fläche rund um den Hof nicht auf der Liste der Gebiete, in welchen die Wiesengräben gefördert werden. Mit Bewilligung aus Bern wurde die Liste dann erweitert und unsere Wiesengräben zonenkonform.
Mit der Einordnung unseres Vorhabens als «vernässte Wiesengräben» kamen Auflagen: Keine Düngung des Wiesensaums. Ein insgesamt 4 Meter (mittlerweile wohl 6 m nach unserer Nachfrage) breiter Pufferstreifen zwischen «Gewässerraum» und gedüngter Fläche muss eingehalten werden. Sind die Wiesengräben nun Teil eines Gewässerraumes, auch wenn sie bloss Oberflächenabfluss und Hangwasser abfangen und weiter unten wieder abgeben? Um sicher zu gehen, entschieden wir, dass wir die Ackerflächen ausschliesslich mit Gründüngungen und Leguminosen düngen. Wiesengraben und Pufferstreifen werden erst nach dem 1. September gemäht und sie müssen zwingend Kopfweiden oder Asthaufen enthalten. Die resultierende Einmalzahlung von Fr. 40/Meter und dann Fr. 13/m fürs jährliche Ausmähen und weiteren Unterhalt hat unser Agroforstsystem für die ersten vier Jahre finanziert, also einschliesslich Planung, Grabenziehen und Ansaat. Auf der Fläche wird jeweils ein Streifen für den Gewässerraum ausgeschieden – dieser gilt dann nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche.
Die weiteren Zuschussmöglichkeiten sind bekannter und wohl in den meisten Kantonen beantragbar: Ausgaben für Hochstammbäume, Kopfweiden und Heckenpflanzungen werden vom Bund übernommen. Als zusätzliche Finanzierungsquelle haben wir unsere Obstbäume mit Patenschaften angepriesen. Die Idee dahinter: Hochstammbäume wachsen erstmal 5-8 Jahre bis zum Ertragseintritt. Diese Kosten der Pflege zusätzlich zum Geld der Neupflanzung des Baumes werden durch die Patenzahlungen finanziert. Wir hatten dieses Jahr einige Bäume, welche den Wurzelfrass der Mäuse nicht überlebt haben und bei denen wir froh waren, dass mit der Doppelfinanzierung (Patenschaft und Bund) Geld dafür da war, um die Bäume zu ersetzen.
Förderung Wiesengräben Eine Wiesengrabenförderung gibt es in den Kantonen Thurgau und Zürich. Die Landschaftsqualitätsmassnahmen werden im Zürcher Landwirtschaftsamt zurzeit evaluiert. Es ist unklar, ob die Fördermassnahmen so weiterhin Bestand haben werden. Sicher ist: wer bis zur Strukturdatenerfassung 2025 seine Wiesengräben gezogen hat, kann zumindest die Einmalzahlungen dafür beantragen. Infos, ob die Fläche im Kanton Zürich für die Massnahme «vernässte Wiesengräben» zugelassen ist, finden sich im GIS Browser des Kantons unter Landschaftsqualität auf der entsprechenden Parzelle. |
Wie hat sich eure Finanzierung gestaltet, Markus?
Schon ganz zu Beginn des Projektes, nach dem Vorgespräch und der ersten Entwurfsplanung mit Philipp Gerhardt, baumfeldwirtschaft.de, haben wir einen ersten Förderantrag an die Stiftung VisioPermacultura geschickt, der bewilligt wurde. Dieser erste Finanzbeitrag und die Aussicht auf weitere Unterstützung bestärkte uns, die Detailplanung anzugehen und das Projekt voranzutreiben: Wassergräben, Speicherteiche, ein Weiher und die Pflanzungen. Damit konnten wir ein erstes Budget erstellen und noch während des weiteren Planungsverlaufs weitere Gelder akquirieren. Hierfür konnten wir die Albert Koechlin Stiftung (Zentralschweiz), das Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern (Förderung «Innovative Projekte»), die Hans A. Bill Stiftung (vermittelt von VisioPermacultura), den Fonds Landschaft Schweiz und ein weiteres Mal die Stiftung VisioPermacultura gewinnen. Die Finanzierung des Weihers haben wir beim Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern beantragt, welche die Umsetzung solcher Weiher unterstützt.
Was ist dabei besonders zu beachten?
Die Suche nach Finanzierung hat uns den ganzen Projektverlauf über begleitet und beschäftigt. Der Aufwand für die Förderanträge an die verschiedenen Stiftungen füllte über ein Jahr gerechnet ein 5 % Pensum. Mein gesamter Arbeitsaufwand für das Projekt in der Planungsphase betrug ca. 20 % Arbeitszeit. Diese Kosten sind in unserem Budget nicht eingerechnet und wurden als Eigenleistung ausgewiesen. Ständig mussten wir die Projektentwicklung und dadurch sich verändernde Kosten mit den aktuellen finanziellen Möglichkeiten zusammenbringen, während wir den Gesamtplan «ganzheitliches Wassermanagement» im Auge behielten und uns von Absagen nicht entmutigen liessen. Da sich die Arbeit an der Planung, die Geldsuche und die konkrete Umsetzung überlagerten, war es sehr wichtig, immer alle Beteiligten transparent und zum richtigen Zeitpunkt über den Stand der Dinge zu informieren.
Dies hat das Vertrauen unserer Ansprechpartner bei den Geldgebern in uns und das Projekt gestärkt, was uns auch für die Motivation gutgetan hat. Was uns bei der Suche nach finanzieller Unterstützung auch geholfen hat, war, dass wir beim Ressourcenprojekt «SlowWater» (siehe Kasten) von Beginn an dabei waren. Die Kontakte, die dadurch zu offiziellen Stellen in Verwaltung und Bildung entstanden, waren wichtig für die breitere Abstützung unseres Projektes und damit auch ein Zeichen, dass wir «es ernst damit meinen». Wir haben bei den Finanzierungsfragen bisher nicht über die Direktzahlungen gesprochen. Diese spielten bei uns fast keine Rolle. Es war uns wichtig, unser Projekt nach anderen Kriterien (siehe Teil 1) als die der «Direktzahlungsoptimierung» zu gestalten. Bei anderen Projekten kann das anders sein, dann muss es entsprechend anders geplant werden. Möglichkeiten gibt es viele, vor allem in den Bereichen Biodiversitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge und evtl. Landschaftsqualitätsbeiträge.
«SlowWater» Das Projekt «SlowWater» ist ein gemeinsames Ressourcenprojekt der Kantone Basel-Landschaft und Luzern zum Rückhalt von Wasser in der Kulturlandschaft. In definierten Einzugsgebieten werden eine Vielzahl an Massnahmen zur Wasserretention unterstützt. Das wird vom BLW gefördert und startete nach zwei Jahren Entwicklungszeit im Januar 2024. Der Katzhof ist als Pilotbetrieb involviert und schon seit Beginn an der Projektentwicklung mitbeteiligt. Weitere Projektpartner sind die Landwirtschaftämter beider Kantone, das Zentrum Ebenrain, die Uni Basel als wissenschaftliche Begleitung, Agridea, die seecon GmbH und GWF Messsysteme. |
Und was musstet ihr bezüglich Bewilligungen und behördlichen Vorschriften beachten, Lukas?
Unser einziges Projekt, bei welchem wir eine Baubewilligung eingereicht haben, war für ein Rückhaltebecken. Darüber schreiben wir in einer weiteren Folge, sobald das Projekt auch auf dem Katzhof abgeschlossen sein wird.
Mit den Behörden waren wir im Kontakt wegen der Wiedereinleitung unseres überschüssigen Wassers des Keylinesystems in ein öffentliches Fliessgewässer, das sich 20 m neben unserem Agroforstsystem durchschlängelt. Die Abklärung mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ergab, dass sie die Einleitung akzeptieren, wenn ein genügend grosser Retentionsraum geschaffen würde, in welchem sich allfällige Sedimente aus dem Acker setzen könnten. Es stellte sich heraus, dass sich durch den harten Sandstein kein Abfluss mit Gefälle nach unten baggern liess. Also staut sich nun das überschüssige Wasser über 25 m leicht nach oben, läuft dort in ein kleines Becken über und dann geklärt über ein PE-Rohr in den Bach.
Markus, wie war dies bei eurem Projekt?
Das Rechtliche war bei uns auch wichtig. Wo brauche ich sicher eine Baubewilligung, wo nicht? Wo könnten «Graubereiche» vorhanden sein und wie gehe ich damit um? Bei all diesen Fragen ist es so, dass sie kantonal sehr unterschiedlich geregelt sind, und es ist vorteilhaft, die Regeln zu kennen. Dabei gilt es eine gute Balance zu finden dazwischen, sich offiziell zu informieren und zu viel «Lärm» zu machen. Es ist bisher immer noch so, dass Wasserrückhaltung und -verteilung mit «Keyline»-Systemen bei Behörden noch sehr unbekannt sind und evtl. auch vergangenen Investitionen in Infrastruktur (Bsp. Drainagen) zuwiderlaufen.
Unsere bisherigen Erfahrungen sind folgende: Wir haben ein Baugesuch für die Speicherbecken und den Weiher eingereicht. Wichtig ist hier nebst ‹wasserdichten› Plänen ein Bodenschutzkonzept. Das wird in den meisten Fällen, auch bei uns, eingefordert und ist speziell wichtig, wenn es sich um Fruchtfolgeflächen handelt. Die Wassergräben können meistens ohne Bewilligung gegraben werden (zulässige Erdbewegungen, Terrainveränderungen beachten). Beim Bau eines Speicherbeckens muss auch der Bewässerungsbedarf nach Kulturen ausgewiesen werden und die Grösse des Speicherbeckens muss dazu passen. Bei Weihern wird das nicht verlangt, weil es sich um ökologische Strukturen handelt.
Markus Schwegler, Lukas van Puijenbroek
Dieser Text erschien in der Zeitschrift Kultur und Politik 1/2024, zur Website: https://www.bioforumschweiz.ch/kultur-und-politik/
Zum Hofportrait NaturGut Katzhof
Zum Hofportrait Hof Aebleten
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