Hintergrund: Hofschlachtung / Weideschlachtung

Informationen und Links zum Weiterlesen und -schauen

Nutztiere dort schlachten wo sie aufwachsen – in vertrauter Umgebung und durch Menschen, die sie kennen. So kann ihnen Stress, der durch Absonderung von der Herde, Transport, fremde Personen und Schlachthofatmosphäre entsteht, erspart werden. Dies ist der Gedanke verschiedener Formen von Hof- oder Weideschlachtung. Diese heute kaum praktizierten und rechtlich nur sehr begrenzt möglichen Methoden sind tiergerecht und haben vermutlich eine positive Auswirkung auf das Lebensmittel Fleisch, zu dem das Tier verarbeitet wird. Diese Seite bietet Grundinformationen und eine Fülle von Links zu Filmen, Artikeln und Beispielen von Höfen, die die Hof- oder Weideschlachtung in der Schweiz oder in Deutschland praktizieren.

Hofschlachtung

Das Tier wird auf dem Hof in einer dafür vorgesehenen Einrichtung in der Nähe seiner Herdenmitglieder fixiert und betäubt. Das Ausbluten findet noch auf dem Hof statt. Meist wird das betäubte Tier dafür an den Hinterläufen an einen Kran / den Hoflader gehängt und ausgeblutet. Danach wird das Tier in einen Anhänger gehievt und auf den Schlachthof gebracht, wo es weiter zerlegt wird. Alternativ findet das Ausbluten auf einem Spezialanhänger statt, mit dem das Tier dann auch zum Schlachthof transportiert wird.

Weideschlachtung

Das Tier wird zusammen mit den anderen Herdenmitgliedern in eine Koppel gesperrt. Die Betäubung erfolgt über einen Schuss aus dem Jagdgewehr. Danach werden die anderen Herdenmitglieder zurück in den Stall getrieben. Weiter gleich wie Hofschlachtung. Gute Filme dazu auf Youtube (siehe untere Linksammlung).

Ablauf einer Hofschlachtung

  1. Lebendviehschau durch Amtstierarzt
  2. das Tier wird fixiert
  3. Betäubung (z.B. durch Bolzenschuss), unmittelbar nach Schuss: Kontrolle der Betäubung durch Metzger – falls nötig sofortiger Nachschuss
  4. das Tier wird aufgehängt (z.B. mit Hoflader)
  5. Bruststich & Ausbluten über einer dafür vorgesehenen Vorrichtung (3-5 min), Feststellung des Todes durch Metzger, anschliessend
  6. Transport in den Schlachthof (in einer Schlachtbox oder dafür ausgebautem Anhänger)
  7. weitere Zerteilung des Schlachtkörpers im Schlachthof.

(Schritt 4 und 5 können auch in eins im Innern eines Spezialanhängers geschehen, siehe beispielsweise Hofschlachtung auf Hof Silberdistel)

Rechtliches in der Schweiz

Was aus rechtlicher Sicht eingehalten werden muss bei der Hofschlachtung (nicht abschliessend):

  • Die detaillierteren Vorschriften zum Schlachtungsprozess sowie Bewilligungen werden von den kantonalen Behörden definiert und erteilt!
  • Nach der Betäubung muss der Schlachtkörper innerhalb 45 min in einen Schlachthof gebracht und ausgenommen werden -> nahegelegener Schlachtbetrieb muss vorhanden sein
  • Das Transportgefährt muss wasserdicht sein
  • Tierisches Blut darf nicht im Boden versickern-> Blut in einer Wanne auffangen, über betoniertem Boden ausbluten lassen
  • Betäubung und Entbluten darf nur durch eine fachkundige Person wie dem Metzger durchgeführt werden
  • Lebendviehschau und Kontrolle des geschlachteten Tieres durch Tierarzt

Rechtliches in Deutschland

Was aus rechtlicher Sicht eingehalten werden muss bei der Hofschlachtung (nicht abschliessend)

  • Waffenbehördliche Genehmigung & Veterinärbehördliche Genehmigung
  • Nach der Betäubung muss der Schlachtkörper innerhalb 1 h in einen Schlachthof gebracht und ausgenommen werden -> nahegelegener Schlachtbetrieb muss vorhanden sein
  • Das Transportgefährt muss wasserdicht sein
  • Betäubung und Entbluten darf nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden
  • Lebendviehschau und Kontrolle des geschlachteten Tieres durch Tierarzt

Nützliche Links

FiBL-Beratung für Weide- und Hofschlachtung: Eric Meili, eric.meili@fibl.org, Tel. 079 236 47 18

Filme

T-Trailer (Anhänger): http://www.innovative-schlachtsysteme.de/DER-T-TRAILER.html

Mobile Schlachtbox: https://uria.de/?page_id=151

Betrieb mit Weideschlachtung:

Betriebe mit Hofschlachtung (CH)

Medienberichte

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