Milch aus kuhgebundener Kälberaufzucht legalisiert

Ab Juli 2020 darf die Milch aus mutter- und ammengebundener Kälberaufzucht in der Schweiz offiziell verkauft werden.

Bisher bewegten sich Landwirte, die diese Haltungsform der Milchviehhaltung praktizierten, in einer Grauzone des Gesetzes. Es durfte gemäss Art. 32 der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) eigentlich nur Milch in den Verkauf gebracht werden, die das ganze Gemelk eines oder mehrerer Tiere war, welches regelmässig gemolken wird. Der Begriff “ganzes Gemelk” schloss das Saugen durch das Kalb aus.

Ende Mai hat der Schweizer Bundesrat diese Verordnung geändert und nun darf Milch aus mutter- und ammengebundener Kälberaufzucht offiziell in den Verkauf gebracht werden.

Auf der Seite des FiBL Schweiz, das sich schon lange mit dieser Haltungsform von Milchkühen beschäftigt, ist eine Liste von youtube-Videos zu finden, die zeigen, welche verschiedenen Arten dieser Haltung MilchviehalterInnen für sich gefunden haben.

Link:
https://www.youtube.com/results?search_query=mutter+und+ammengebundene+K%C3%A4lberaufzucht+Fibl

Auch für andere Informationen und Erfahrungsberichte ist folgende FiBL-Seite interessant: https://www.fibl.org/de/infothek/meldung/milcviehhaltung-keuhe-duerfen-gemolken-werden-auch-wenn-sie-kaelber-saeugen.html

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